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Rechtsvorschlag
Rechtsvorschlag,
 
im schweizerischen Recht der Schuldbetreibung die mündliche oder schriftliche Erklärung des Betriebenen (Schuldners), dass er die vom Gläubiger in Betreibung gesetzte Forderung bestreitet. Der Rechtsvorschlag bewirkt (vorerst) die Einstellung der Betreibung. Der Gläubiger kann den Rechtsvorschlag entweder auf dem ordentlichen Prozessweg oder im summarischen Rechtsöffnungsverfahren (Rechtsöffnung) beseitigen lassen.

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Rẹchts|vor|schlag, der (schweiz. Rechtsspr.): Rechtseinwendung gegen Zwangsvollstreckung.

Universal-Lexikon. 2012.