Privatbankiers
[-baȖkje], allgemein Inhaber und geschäftsführende Gesellschafter einer Privatbank. Gemäß der Bankenstatistik der Deutschen Bundesbank Kreditinstitute in der Rechtsform des Einzelkaufmanns (Neuzulassungen in dieser Rechtsform seit 1976 nicht mehr möglich), der OHG oder der KG. Privatbankiers entstanden im 18./19. Jahrhundert oft aus Handelshäusern und Speditionen und sind heute Universalbanken, deren Geschäftsschwerpunkt v. a. in den Bereichen Wertpapiergeschäft, Großfinanzierungen, Mergers & Acquisitions, Vermögensverwaltung, Finanzdienstleistungen liegt. Privatbankiers konzentrieren sich in der Regel auf mittelständische Unternehmen und vermögende Privatkundschaft; hohe Mindesteinlagen sind üblich. Seit 1999 wird diese Bankengruppe in der Statistik der Deutschen Bundesbank nicht mehr gesondert, sondern unter der Rubrik Regional- und sonstige Kreditbanken ausgewiesen.
Universal-Lexikon. 2012.