Ordnungsbehörden,
in einigen Bundesländern die vom Polizeivollzugsdienst beziehungsweise der (uniformierten) Polizei zu unterscheidenden Behörden der öffentlichen Verwaltung, zu deren Aufgabengebiet die öffentliche Sicherheit und Ordnung gehören (Polizei).
Universal-Lexikon. 2012.