öffentlich-rechtliche Versicherungsunternehmen,
Anstalten oder Körperschaften, die neben den Versicherungsaktiengesellschaften und den Versicherungsvereinen auf Gegenseitigkeit als dritte Unternehmensform Versicherungsschutz im Bereich der Individualversicherung anbieten. Ihr Schwergewicht liegt im Bereich der Sachversicherung. Zum Teil besteht für bestimmte Versicherungssparten (z. B. Feuerversicherung) eine Versicherungspflicht und/oder ein Versicherungsmonopol bei diesen Institutionen, zum überwiegenden Teil stehen die öffentlich-rechtlichen Versicherungsunternehmen in Wettbewerb mit Unternehmen der beiden anderen Rechtsformen.
Universal-Lexikon. 2012.