Obertöne,
über einem Grundton in charakteristischer Anordnung mitklingende Töne, auch Obertonreihe. Bilden die Frequenzen der Obertöne ganzzahlige Vielfache zur Frequenz des Grundtones, so spricht man von harmonischen Obertönen (Ton, Klang). Zusammenfassendes Notenbeispiel siehe unten: Die ausgefüllten Noten stellen Obertöne dar, die in unserer Musizierpraxis kaum genutzt werden (abweichende Tonhöhen: + = zu hoch, - = zu tief).
Die Teilton- bzw. Partialtonreihe bezeichnet die Gesamtheit von Grundton und Obertonreihe; die Oktave ist also einerseits erster Oberton, andererseits zweiter Partialton.
Ausschlaggebend für den Geräuschcharakter von Perkussionsinstrumenten oder von harten Klangeinsätzen bei anderen Instrumenten sind unharmonische Obertöne, die kein ganzzahliges Schwingungsverhältnis zum Grundton aufweisen. Die Klangfarben der Musikinstrumente und der menschlichen Stimme resultieren u. a. aus der Anzahl und Intensität der mitklingenden Obertöne, die auch auf bestimmte Konstruktionsmerkmale des Instruments zurückzuführen sind. Die sich beim Überblasen auf den Blasinstrumenten ergebende Tonfolge der Naturtöne entspricht der Obertonreihe einschließlich Grundton (Naturtoninstrumente: Signalhorn, Jagdhorn, Fanfare). Bei den Holzblasinstrumenten werden 3. bzw. 4. Naturton genutzt, bei den Blechblasinstrumenten kann dies in Extremfällen (High-Note-Trumpeter) über den 16. Naturton hinausgehen.
Universal-Lexikon. 2012.