Notstromversorgung,
Ersatzstromversorgung, die behelfsmäßige Weiterversorgung wichtiger Stromabnehmer (z. B. Krankenhäuser, Rechenzentren, Flughäfen, Sportanlagen) oder Anlagenteile (z. B. Lüftungsanlagen, Aufzüge, Feuerlöschpumpen) bei Ausfall der allgemeinen elektrischen Energieversorgung. Sie soll die Gefährdung von Personen sowie Schäden vermeiden und wichtige Betriebsabläufe und Produktionsvorgänge aufrechterhalten. Als Stromquelle dienen Notstromversorgungsanlagen (Notstromaggregate), die aus einer Kraftmaschine (z. B. Dieselmotor) und einem Generator oder auch aus einer Batterie und einem Wechselrichter bestehen; sie können mit einer automatischen Starteinrichtung ausgerüstet sein. Der Betrieb eines Notstromaggregats muss dem zuständigen Energieversorgungsunternehmen mitgeteilt werden.
Universal-Lexikon. 2012.