Nordamerikanische Freihandelszone,
englisch North American Free-Trade Area [nɔːθ ə'merɪkən friː treɪd 'eərɪə], Abkürzung NAFTA, durch das Nordamerikanische Freihandelsabkommen (North American Free-Trade Agreement), unterzeichnet am 18. 12. 1992, in Kraft seit 1. 1. 1994, zwischen den USA, Kanada und Mexiko geschaffene Freihandelszone; ersetzt das Freihandelsabkommen von 1989 zwischen den USA und Kanada. Die Freihandelszone für gewerbliche Güter und Dienstleistungen sowie den Kapitalverkehr soll innerhalb von 15 Jahren (bis Ende 2008) durch einen stufenweisen Abbau der Zolltarife und Quoten verwirklicht werden. Bedingt durch das starke Wirtschaftsgefälle zwischen Mexiko und den beiden nordamerikanischen Staaten ist ein asymmetrischer Zollabbau vorgesehen. So hat z. B. Mexiko im ersten Jahr seit In-Kraft-Treten des Abkommens seine Einfuhrzölle für 43 % der Importe aus den USA und für 41 % der Importe aus Kanada aufgehoben, während die USA 84 % und Kanada 79 % der Importe aus Mexiko von Abgaben befreit haben. Durch Schutzklauseln können während der Übergangszeit der Zollabbau ausgesetzt beziehungsweise Abgaben aus der Zeit vor In-Kraft-Treten der NAFTA wieder eingeführt werden, wenn die Importe aus zwei Vertragsstaaten einen inländischen Wirtschaftszweig erheblich beeinträchtigen; eine weitere Schutzklausel soll »Sozialdumping« verhindern. Waren, die nicht den jeweiligen inländischen Umweltnormen entsprechen, können von der Ausfuhr ausgeschlossen werden. Das Abkommen sieht ferner eine Liberalisierung der Dienstleistungsmärkte, die Erleichterung von Investitionen und Jointventures, einheitliche Regelungen zum Schutz des geistigen Eigentums und ein gegenseitiges Mitspracherecht bei der Formulierung von Normen und technischen Vorschriften vor. Organe der NAFTA sind drei Hauptkommissionen (für Wirtschaft, Arbeit und Umwelt) sowie das paritätisch besetzte Schiedsgericht zur Beilegung von Handelsstreitigkeiten.
Universal-Lexikon. 2012.