Nebenbetrieb,
Betriebswirtschaftslehre: im Unterschied zum Hilfsbetrieb ein gesonderter Produktionsbereich eines Unternehmens, der marktfähige Güter herstellt. Die Produktion hat im Hinblick auf den eigentlichen Unternehmenszweck in der Regel nur eine ergänzende Funktion (z. B. Verarbeitung von Abfallprodukten des Hauptbetriebs). Steuerrechtlich kann der Nebenbetrieb einem Hauptbetrieb zu Bewertungs- und Veranlagungszwecken zugeordnet werden (z. B. Einheitsbewertung des land- und forstwirtschaftlichen Vermögens), arbeitsrechtlich ist er organisatorisch selbstständig mit eigenem Betriebsrat.
Universal-Lexikon. 2012.