weiterleiten; durchgeben; abgeben; überweisen; übergeben; vermitteln; tradieren; übermitteln; überliefern; (etwas auf jemanden) abwälzen; (etwas an jemanden) delegieren
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wei|ter||ge|ben 〈V. tr. 143; hat〉
1. einem anderen geben, von Hand zu Hand reihum geben
2. einem anderen mitteilen, übermitteln
● die Anwesenheitsliste \weitergeben dem Nächsten in der Reihe geben; ein Gesuch \weitergeben der nächsthöheren od. der zuständigen Instanz übergeben; eine Nachricht, ein Signal \weitergeben
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wei|ter|ge|ben <st. V.; hat:
etw., was einem gegeben, überreicht usw. worden ist, an einen anderen geben:
ein Buch, einen Umlauf w.;
Ü eine Information, sein Wissen, eine Erbanlage, einen Vorschlag, eine Anregung, eine Beschwerde [an jmdn.] w.;
ein Rezept von Generation zu Generation w.;
eine Kostensenkung an den Verbraucher w.
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wei|ter|ge|ben <st. V.; hat: etw., was einem gegeben, überreicht usw. worden ist, an einen anderen geben: ein Buch, einen Umlauf w.; Sie (= die Bank) gibt den Wechsel sofort an die Reichsbank weiter (Remarque, Obelisk 45); Ich habe es (= das Geschäft) von meinem Vater geerbt und muss es an meinen Sohn w. (Kemelman [Übers.], Mittwoch 121); Ü eine Information, sein Wissen, eine Erbanlage, einen Vorschlag, eine Anregung, eine Beschwerde [an jmdn.] w.; ein geheimes Rezept von Generation zu Generation w.; einen Ball w. (Sport; einem anderen zuspielen); eine Kostensenkung an den Verbraucher w.
Universal-Lexikon. 2012.