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Wei|ge|rung 〈f. 20〉 das Sichweigern, Erklärung, etwas nicht tun zu wollen, Ablehnung
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Wei|ge|rung, die; -, -en [mhd. weigerunge]:
das [Sich]weigern:
wegen seiner hartnäckigen W., die Namen der Komplizen preiszugeben.
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Wei|ge|rung, die; -, -en [mhd. weigerunge]: das [Sich]weigern; Äußerung od. Handlung, mit der man zum Ausdruck bringt, dass man sich weigert, etw. Bestimmtes zu tun: er hielt an seiner W. fest; Was hält euch bei der W., das Tor zu öffnen nach seinem Gebot? (Hacks, Stücke 24); Mit der W. der Sowjets, zunächst über diese Kommission ... zu verhandeln, sind die Verhandlungen ... zum Stillstand gekommen (Dönhoff, Ära 208).
Universal-Lexikon. 2012.