feiern; auf den Putz hauen (umgangssprachlich); feierlich begehen; zelebrieren; auf die Pauke hauen (umgangssprachlich); die Korken knallen lassen (umgangssprachlich); steil gehen (umgangssprachlich)
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be|ge|hen [bə'ge:ən], beging, begangen <tr.; hat:1. (geh.) festlich gestalten; feiern:
ein Fest begehen; heute begehen wir den neunzigsten Geburtstag des Familienoberhaupts.
2. tun (was nicht gut, richtig ist):
ein Verbrechen begehen.
Syn.: ↑ verüben.
3. gehen (auf etwas):
den neuen Weg kann man schon begehen.
Syn.: 1↑ betreten.
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be|ge|hen 〈V. tr. 145; hat〉
2. gehen auf, zu Fuß benutzen
3. tun, verüben
4. feiern
● eine Dummheit, einen Fehler, eine Sünde, Unrecht, ein Verbrechen \begehen; eine Eisenbahnstrecke, Felder \begehen; ein Fest, seinen 75. Geburtstag, ein Jubiläum \begehen; er beging Selbstmord; er beging die Unvorsichtigkeit, seine Pläne zu verraten ● ein häufig begangener Weg
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be|ge|hen <unr. V.; hat:
1.
a) auf etw. als Fußgänger bzw. Fußgängerin gehen:
im Winter ist der Weg oft nicht zu b.;
eine viel begangene Brücke;
die Eisenbahnstrecke b.
2. (geh.) feiern:
ein Fest [würdig] b.;
wie soll der Geburtstag des Chefs begangen werden?
3. [mhd. begēn = etw. ins Werk setzen, tun (urspr. von Tätigkeiten, bei denen viel hin u. her gegangen wurde, später beschränkt auf: etw. Schlechtes tun)] (etw. Übles) verüben:
eine Indiskretion, eine Dummheit b.;
einen Verrat, ein Verbrechen b.;
sie beging Selbstmord (tötete sich selbst).
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be|ge|hen <unr. V.; hat [3: mhd. begēn = etw. ins Werk setzen, tun (urspr. von Tätigkeiten, bei denen viel hin u. her gegangen wurde, später beschränkt auf: etw. Schlechtes tun)]: 1. a) auf etw. als Fußgänger gehen: im Winter ist der Weg oft nicht zu b.; Fest zusammengebackener Schutt ist äußerst schlecht zu b. (Eidenschink, Fels 34); eine viel begangene Brücke; b) prüfend abgehen, abschreiten; an etw. prüfend entlanggehen: er hat die Eisenbahnstrecke begangen und die Schäden gemeldet. 2. (geh.) feiern: ein Fest [würdig] b.; wie soll der Geburtstag des Präsidenten begangen werden?; dass das Heilige Christfest mit Weihe, Glanz und Stimmungen begangen ward (Th. Mann, Buddenbrooks 62). 3. (etw. Übles) verüben: eine Indiskretion, eine Dummheit b.; einen Verrat, ein Verbrechen b.; Eine Sünde begeht, wer ein Gebot Gottes freiwillig übertritt (Böll, Haus 91); sie beging Selbstmord (tötete sich selbst); ethisch betrachtet ist die Kernspaltung ein Vergehen mephistophelischen Ausmaßes, begangen an der Menschheit aus folgenblindem Omnipotenzstreben (Woche 28. 2. 97, 1).
Universal-Lexikon. 2012.