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1. Weltmacht, Weltreich
2. starker Verbund, mächtiger Zusammenschluss (Firmen\Imperium)
● das römische \Imperium [lat., „Befehl, Herrschaft, Staatsgewalt“]
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Im|pe|ri|um, das; -s, …ien:
2. (bildungsspr.) riesiger Macht-, Herrschaftsbereich:
die kolonialen Imperien der Neuzeit;
Ü das I. eines Verlegers;
ein I. von Hotels.
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Imperium
[zu lateinisch imperare »anordnen«, »befehlen«] das, -s/...ri |en,
1) allgemein: 1) Weltreich, Kaiserreich; 2) riesiger Macht-, Herrschaftsbereich.
2) ohne Plural, im altrömischen Staat die vom Volk übertragene ungeteilte militärische, zivile und richterliche Befehlsgewalt der höchsten Beamten, besonders der Konsuln und Prätoren, in den Provinzen die der Statthalter, später die allen überlegene Befehlsgewalt der Kaiser (Imperium proconsulare maius); seit Cicero auch das unter römischer Herrschaft stehende Gebiet (Imperium Romanum).
3) ohne Plural, der mit dem amtlichen Titel (seit 1034) »Romanum Imperium« intendierte Universalanspruch des mittelalterlichen deutschen Reiches (Heiliges Römisches Reich). Die Bezeichnung »Romanum Imperium« gehörte bereits zur Kaisertitulatur Karls des Großen
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Im|pe|ri|um, das; -s, ...ien [1: lat. imperium; zu: imperare, ↑imperativ]: 1. (hist.) Weltreich; Kaiserreich. 2. (bildungsspr.) riesiger Macht-, Herrschaftsbereich: die kolonialen Imperien der Neuzeit; das sowjetische I. (Dönhoff, Ära 107); Ü das I. eines Verlegers; ein I. von Hotels; Der öffentlichkeitsscheue Großspekulant ... hat sich mit raffinierten Finanzmethoden und rüden Vermietungspraktiken in den letzten Jahren ein internationales I. profitabler Altbauten zugelegt (Spiegel 41, 1981, 74); vor etwas über einem halben Jahr hat ein Chemiekonzern diese Reifenfabrik seinem I. angegliedert (Kühn, Zeit 438).
Universal-Lexikon. 2012.