Landsgemeinde,
in den schweizerischen Kantonen Glarus sowie Appenzell Innerrhoden die Versammlung der Stimmberechtigten; in den Kantonen Nidwalden 1996, Appenzell Ausserrhoden 1997 und Obwalden 1998 auf Beschluss des Stimmvolkes abgeschafft. Die Zuständigkeit der Landsgemeinde erstreckt sich auf die Beschlussfassung über Verfassungsänderungen und Gesetze, wichtige Verwaltungsakte und Beamtenwahlen (Regierung, Gerichte u. a.). Die Landsgemeinde tritt ordentlicherweise einmal jährlich zusammen. Jeder Teilnehmer hat das Recht, das Wort zu ergreifen und Anträge zu stellen.
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Lạnds|ge|mein|de, die (schweiz.): Versammlung der Stimmberechtigten in einigen kleinen Kantonen.
Universal-Lexikon. 2012.