Länderrat,
1) /49 Organ nach Art einer zweiten Kammer (zwei Vertreter für jedes Land) im Vereinigten Wirtschaftsgebiet.
2) Stụttgarter Länderrat, 1945-49 Organ, das der Koordinierung der Verwaltungstätigkeit in den anfangs drei, später vier Ländern der amerikanischen Besatzungszone in Deutschland (Bayern, Nord-Württemberg/Nord-Baden, Hessen, Bremen) diente. Ihm waren u. a. die auf die Länder überkommenen vormaligen Reichsaufgaben zugewiesen, die von Ausschüssen wahrgenommen wurden.
Universal-Lexikon. 2012.