künstliche Ernährung,
bei Störung der natürlichen Nahrungsaufnahme (Schluckbehinderung, schwere Erkrankungen, Bewusstlosigkeit, Frühgeburt) oder zur raschen Behebung von Mangelzuständen durchgeführte Zufuhr lebenswichtiger Nahrungsbestandteile. Hauptverfahren sind die parenterale Ernährung, d. h. die Einleitung der Stoffe in steriler Lösung durch Infusion in eine größere Vene, und die Sondenernährung. Bei dieser wird die dünnflüssige oder breiige Nahrung durch einen etwa bleistiftdicken Schlauch über Mund oder Nase in den Magen, falls erforderlich, bis in den Zwölffingerdarm oder oberen Dünndarm (transduodenale Ernährung) eingeführt. Diese Form dient auch der künstlichen Ernährung bei Nahrungsverweigerung (Zwangsernährung). Bei krankheitsbedingtem Verschluss des oberen Verdauungstrakts (Tumoren) ist die Sondenernährung über eine operativ angelegte äußere Fistel (Ernährungsfistel) möglich.
Universal-Lexikon. 2012.