Kündigungsgelder,
auf unbestimmte Zeit angelegte Einlagen bei Kreditinstituten, über die erst nach Kündigung und Ablauf der vereinbarten Kündigungsfrist verfügt werden kann. Die Verzinsung richtet sich in der Regel nach Anlagebetrag und Kündigungsfrist; bei vorzeitiger Rückzahlung werden Vorschusszinsen berechnet. Kündigungsgelder zählen zu den Termineinlagen.
Universal-Lexikon. 2012.