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Kostenerstattungsanspruch
Kosten|erstattungsanspruch,
 
besonders im Verfahrensrecht der einer Partei (einem Beteiligten) gegen den Verfahrensgegner zustehende Anspruch auf Erstattung der Prozesskosten. Der Kostenerstattungsanspruch umfasst grundsätzlich alle vom Gesetz anerkannten Kosten sowie die für eine sachgerechte Prozessführung notwendigen Auslagen. Dieser prozessuale Kostenerstattungsanspruch wird auf Antrag durch einen Kostenfestsetzungsbeschluss durchgesetzt, während der aus Vertrag oder Delikt u. Ä. erwachsene materiellrechtliche Kostenerstattungsanspruch in einem selbstständigen Rechtsstreit geltend gemacht werden muss.

Universal-Lexikon. 2012.