Konditionenpolitik,
im Rahmen der betrieblichen Produkt- und Preispolitik alle Maßnahmen zur Festlegung von Lieferungsbedingungen, Zahlungsbedingungen, Rabatten und Garantieverpflichtungen zum Zwecke der Produkt- und Preisdifferenzierung. Konditionen regeln dabei die zum Teil preis- oder kostenwirksamen Nebenleistungen des Verkäufers sowie Rechte und Pflichten, die sich für Verkäufer und Käufer aus dem Kaufvertrag ergeben. Auf Konsumgütermärkten sind Konditionen in der Regel standardisiert, wobei gesetzliche Regelungen im Sinne des Verbraucherschutzes (z. B. Rabattgesetz, Gesetz über die allgemeinen Geschäftsbedingungen) zu beachten sind. Mehr Möglichkeiten für Konditionenpolitik ergeben sich auf Investitionsgütermärkten, da dort Konditionen häufig individuell ausgehandelt werden und zu einem Nebenleistungswettbewerb führen, der wegen seiner geringeren Transparenz und gezielteren Beeinflussbarkeit gegenüber dem Wettbewerb mit den eigentlichen Marktleistungen teilweise sogar in den Vordergrund rückt.
Universal-Lexikon. 2012.