Akademik

maßgeblich
grundlegend; ausschlaggebend; wesentlich; entscheidend; kritisch (für)

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maß|geb|lich ['ma:sge:plɪç] <Adj.>:
von entscheidender Bedeutung; in bedeutendem Maße:
seine Meinung ist maßgeblich; an einer Entscheidung maßgeblich beteiligt sein.
Syn.: bedeutend, bestimmend, entscheidend, von Wichtigkeit, von [besonderer/großer] Bedeutung, von [großem] Gewicht, wesentlich, wichtig.

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maß|geb|lich 〈Adj.〉 = maßgebend

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maß|geb|lich <Adj.>:
von entscheidender Bedeutung; in bedeutendem Maße:
-en Anteil an etw. haben;
m. (in besonderem Maße, entscheidend) an etw. beteiligt sein;
er hat diese Entwicklung m. (in besonderer Weise, in hohem Maße) bestimmt.

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maß|geb|lich <Adj.>: von entscheidender Bedeutung; in bedeutendem Maße: -e Vertreter der amerikanischen Regierung (MM 29. 10. 65, 1); -en Anteil an etw. haben; m. (in besonderem Maße, entscheidend) an etw. beteiligt sein; er hat diese Entwicklung m. (in besonderer Weise, in hohem Maße) beeinflusst, bestimmt; Für einen Vertrag sind grundsätzlich nur die Bedingungen m., die beim Abschluss vereinbart werden (Hörzu 45, 1970, 59); <subst.:> Konvention ... war für meine Mutter und ihre Zeit etwas sehr Maßgebliches (Dönhoff, Ostpreußen 57).

Universal-Lexikon. 2012.