Akademik

maßgebend
mustergültig; amtlich; autoritativ

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maß|ge|bend ['ma:sge:bn̩t] <Adj.>:
als Richtschnur, Maß für ein Handeln, Urteil dienend:
eine maßgebende Persönlichkeit; maßgebend an etwas beteiligt sein; ihr Beispiel ist auch für andere maßgebend geworden.

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maß|ge|bend 〈Adj.〉 Sy maßgeblich
1. als Maßstab dienend
2. entscheidend, bestimmend, richtunggebend, von entscheidendem Einfluss
● \maßgebende Personen; ich habe es von \maßgebender Seite erfahren; ein \maßgebendes Urteil; seine Meinung ist mir nicht \maßgebend; an der Entwicklung der Maschine war er \maßgebend beteiligt

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maß|ge|bend <Adj.>:
als Richtschnur, Norm, Maß für ein Handeln, Urteil dienend:
eine -e Persönlichkeit;
m. an etw. beteiligt sein.

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maß|ge|bend <Adj.>: als Richtschnur, Norm, Maß für ein Handeln, Urteil dienend: eine -e Persönlichkeit; das -e Buch über Mescalin (Jens, Mann 49); m. an etw. beteiligt sein; für etw. m. sein; sein Urteil ist ganz und gar nicht m. (zählt nicht, ist völlig ohne Bedeutung).

Universal-Lexikon. 2012.