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Be|huf 〈m. 1; Amtsdt.〉 Zweck, Erfordernis ● zu diesem \Behuf [<ahd. bihoubida „Erwartung“, engl. behoof „Nutzen“, got. gahobains „Enthaltsamkeit“; zu idg. *kap- „fassen“; verwandt mit haben, Habicht, Hafen, Haff, Haft, -haft, haschen, Heft, heften, heben]
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Be|huf, der; -[e]s, -e [mhd. behuof = Nutzen, Vorteil; Gewerbe, Geschäft; Zweck, zu: beheben = erhalten, erwerben; behalten, zu ↑ heben]:
meist in der Fügung zu diesem/dem Behuf[e] (veraltend; zu diesem Zweck: zu welchem B. reist er dorthin?)
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Be|huf, der; -[e]s, -e [mhd. behuof = Nutzen, Vorteil; Gewerbe, Geschäft; Zweck, zu: beheben = erhalten, erwerben; behalten, zu ↑heben]: 1. meist in der Fügung zu diesem/dem Behuf[e] (veraltend; zu diesem Zweck): zu welchem B. reist er dorthin?; sie überschütten dich mit Vokabeln, die sie zu diesem Behuf erfunden haben (Tucholsky, Werke II, 243). ∙ 2. *zum B. (zur Unterstützung; ↑für I 1b): wenn ich ... die innern Verhandlungen zum B. meines Vaters abschreiben ... musste (Goethe, Dichtung u. Wahrheit 5).
Universal-Lexikon. 2012.