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Lehr|stuhl|in|ha|ber 〈m. 3〉 Inhaber eines Lehrstuhls an einer Hochschule
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Lehr|stuhl|in|ha|ber, der (Amtsspr.):
Professor, der eine planmäßige Stelle an einer Universität od. Hochschule besetzt.
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Lehr|stuhl|in|ha|ber, der (Amtsspr.): Professor, der eine planmäßige Stelle an einer Universität od. Hochschule besetzt.
Universal-Lexikon. 2012.