Akademik

juristisch
rechtlich; von Rechts wegen; de jure (fachsprachlich); gerichtlich; jur.

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ju|ris|tisch [ju'rɪstɪʃ] <Adj.>:
das Recht, die Wissenschaft vom Recht betreffend:
eine juristische Abhandlung lesen; dafür müssen juristische Argumente gefunden werden statt emotionaler; juristisch (den Gesetzen der Rechtswissenschaft entsprechend) denken.
Syn.: rechtlich.
Zus.: formaljuristisch.

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ju|rịs|tisch 〈Adj.〉
1. zur Rechtswissenschaft gehörig, auf ihr beruhend, mit ihrer Hilfe
2. rechtlich, rechtswissenschaftlich
3. vom gesetzlichen Standpunkt aus
● \juristische Fakultät; \juristische Person mehrere Personen od. Institutionen, die vom Staat als ein einziger Gegenstand des Rechts anerkannt werden; Ggs natürliche Person; \juristisch einwandfrei; vom \juristischen Standpunkt aus

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ju|rịs|tisch <Adj.>:
a) die Rechtswissenschaft, die Rechtsprechung betreffend:
eine -e Abhandlung, Ausbildung;
die -e Fakultät einer Universität;
b) den Vorschriften der Rechtswissenschaft, Rechtsprechung genau entsprechend, ihre Mittel anwendend:
-e Argumente, Finessen;
j. argumentieren, denken.

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ju|rịs|tisch <Adj.>: a) die Rechtswissenschaft, die Rechtsprechung betreffend: eine -e Abhandlung, Ausbildung; die -e Fakultät einer Universität; b) den Vorschriften der Rechtswissenschaft, Rechtsprechung genau entsprechend, ihre Mittel anwendend: -e Argumente, Finessen; j. argumentieren, denken.

Universal-Lexikon. 2012.