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Heerschild
Heerschild,
 
im Mittelalter ursprünglich Bezeichnung für das Heeresaufgebot allgemein, dann jedoch Bezeichnung für die Lehnsfähigkeit des Einzelnen, d. h. seine rechtliche Möglichkeit, ein Lehen zu empfangen (passive Lehnsfähigkeit) oder zu vergeben (aktive Lehnsfähigkeit). Der Sachsen- wie auch der Schwabenspiegel kannten eine siebenstufige Heerschildordnung: 1) der König, 2) die Pfaffenfürsten (geistliche Fürsten), 3) die Laienfürsten, 4) die Grafen und Freiherren, 5) die Ministerialen und Schöffenbarfreien, 6) die Mannen der vorigen, 7) die übrigen Ritterbürtigen, die nur die passive Lehnsfähigkeit besaßen (Einschildige). Der Heerschild, ursprünglich wohl der hierarch. Gliederung des Ritterheeres nachempfunden, wurde zum Kennzeichen des sozialen Standorts der staatstragenden Schicht im Mittelalter überhaupt.
 

Universal-Lexikon. 2012.