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gute Dienste
gute Dienste,
 
Völkerrecht: diplomatische Bemühungen eines Staates zum Zweck der friedlichen Streitbeilegung. Die guten Dienste bestehen darin, dass ein Staat direkte Verhandlungen zwischen zwei im Streit befangenen Staaten anregt, vorbereiten hilft und in sonstiger Weise fördert, z. B. dadurch, dass er einen Konferenzort zur Verfügung stellt. Die guten Dienste können auf eigene Veranlassung oder auf Ersuchen einer der Streitparteien geleistet werden. Das Anbieten von guten Diensten ist keine Einmischung in fremde Angelegenheiten (Intervention).

Universal-Lexikon. 2012.