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Große Kreisstadt
Große Kreisstadt,
 
eine kreisangehörige Stadt mit besonderer, einem Stadtkreis angenäherter Rechtsstellung. Sie nimmt die meisten staatlichen Verwaltungsaufgaben wahr, die sonst von der unteren staatlichen Verwaltungsbehörde (Landratsamt) erledigt werden, und unterliegt insoweit der Fachaufsicht, ansonsten der Kommunalaufsicht der Staatsbehörde (Bezirksregierung). Die Eigenschaft als Große Kreisstadt wird von einer bestimmten Einwohnerzahl an unter Berücksichtigung der regionalen Bedeutung verliehen. Große Kreisstädte gibt es in Baden-Württemberg, Bayern und Sachsen, doch kennen u. a. auch Hessen, Niedersachsen, Rheinland-Pfalz unter verschiedenen Bezeichnungen einen ähnlichen kommunalrechtlichen Sonderstatus.

Universal-Lexikon. 2012.