goldene Bank|regel,
Finanzierungsregel zur Sicherung der Zahlungsfähigkeit (Liquidität) von Banken, nach der die Dauer der Kapitalbindung im Vermögen nicht länger sein soll als die Dauer der Kapitalüberlassung (Forderung nach Fristenkongruenz im Aktiv- und Passivgeschäft). § 11 Kreditwesengesetz schreibt vor, dass Kreditinstitute ihre Mittel so anlegen müssen, dass jederzeit eine ausreichende Zahlungsbereitschaft gewährleistet ist. Dieser Liquiditätsgrundsatz wird als gegeben angesehen, wenn die langfristigen Geldanlagen einer Bank nicht ihre langfristigen und die kürzerfristigen Geldanlagen nicht ihre kürzerfristigen Finanzierungsmittel übersteigen.
Universal-Lexikon. 2012.