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geregelter Markt
geregelter Markt,
 
seit 1. 5. 1987 bestehender Teilmarkt an deutschen Wertpapierbörsen, der zum 1. 5. 1988 den geregelten Freiverkehr abgelöst hat. Der geregelte Markt steht zwischen dem amtlichen Handel und dem Freiverkehr, gehandelt werden neben Aktien auch Genuss- und Optionsscheine sowie festverzinsliche Wertpapiere. In erster Linie soll das neue Börsensegment jedoch kleinen und mittleren Unternehmen den Gang an die Börse erleichtern, v. a. durch weniger strenge Zulassungsbedingungen als beim amtlichen Handel (z. B. halbe Zulassungsgebühr, Mindestnennbetrag 250 000, Anzahl der in den Handel einbezogenen Aktien mindestens 10 000 Stück, Jahresumsatz des Emittenten ca. 10 Mio. ). Am geregelten Markt findet keine amtliche Notierung statt. Die durch Freimakler vorgenommene Kursfeststellung folgt jedoch den Regeln des amtlichen Marktes. (Börsen)

Universal-Lexikon. 2012.