Akademik

siegeln
verplomben; versiegeln; besiegeln

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sie|geln 〈V. tr.; hatmit einem Siegel verschließen od. bestätigen (Schriftstück) ● einen Brief, eine Urkunde \siegeln

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sie|geln <sw. V.; hat [mhd. sigelen]:
a) mit einem Siegel (1 b) versehen:
eine Urkunde s.;
b) (seltener) mit einem Siegel (2 b) versehen, beglaubigen.

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Siegeln,
 
Kunststofftechnik: Heißsiegeln.

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sie|geln <sw. V.; hat [mhd. sigelen]: a) mit einem ↑Siegel (1 b) versehen: einen Brief, eine Urkunde s.; als sie den großen, mit der Amtsoblate gesiegelten Umschlag öffnete (Musil, Mann 949); b) (seltener) mit einem ↑Siegel (2 b) versehen, beglaubigen: Die großen Geschäfte werden in den Büros abgeschlossen, unterschrieben und gesiegelt (Bamm, Weltlaterne 45).

Universal-Lexikon. 2012.