Fußtonzahl,
Bezeichnung für ein Maß, das ursprünglich bei der Orgel verwendet, später aber auch auf andere Instrumente (Akkordeon, E-Orgel) übertragen wurde und die Tonhöhe eines Registers angibt. Die Länge einer offenen Labialpfeife im Ton C beträgt etwa 8 Fuß (ein altes Längenmaß, dessen Größe regional und zeitlich bedingt um 30 cm schwankte, angegeben als ' hinter der Zahl: 8' ca. 2,40 m). Nach akustischen Gesetzmäßigkeiten verdoppelt sich die Pfeifenlänge für den eine Oktave tiefer liegenden Ton C, und halbiert sich bei jedem höheren Oktavbereich, sodass sich folgende Werte ergeben: C2 = 32', C1= 16', G1 = 10 2/3', C = 8', G = 5 1/3', c = 4', e = 3 1/5', g = 2 2/3', c1 = 2' usw. Die Fußtonzahl bezeichnet jeweils das ganze Register, das auf dem entsprechenden Grundton steht. Bei Koppelung mehrerer Register wird der Grundton durch mitklingende Töne anderer Oktavbereiche klanglich beeinflusst, sodass letztlich eine Imitation anderer Instrumente möglich ist. Deshalb steht z. B. auf E-Orgeln entweder die Fußtonzahl oder die adäquate Instrumenten- bzw. Klangfarbenbezeichnung (z. B. Flöte, Cello, Violine, Nasal) vermerkt.
Universal-Lexikon. 2012.