freie Träger,
Bezeichnung für die nichtstaatlichen und nichtkommunalen Institutionen, die Einrichtungen in der Wohlfahrtspflege und im Schulwesen unterhalten. Aufgabenbereiche sind besonders die Gesundheitshilfe, die Jugendhilfe, die Sozialhilfe und das Privatschulwesen.
Universal-Lexikon. 2012.