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Ge|fäl|lig|keit [gə'fɛlɪçkai̮t], die; -, -en:1. <ohne Plural> das Gefälligsein; gefällige Art, gefälliges Wesen:
auf jmds. Gefälligkeit angewiesen sein.
2. kleiner, aus Freundlichkeit erwiesener Dienst:
jmdm. eine Gefälligkeit erweisen; jmdn. um eine kleine Gefälligkeit bitten.
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Ge|fạ̈l|lig|keit 〈f. 20〉
I 〈unz.〉 das Gefälligsein, Entgegenkommen, Hilfsbereitschaft ● jmdm. seine \Gefälligkeit beweisen; etwas nur aus \Gefälligkeit tun (nicht für jeden und nicht gegen Bezahlung); ich danke Ihnen für Ihre \Gefälligkeit
II 〈zählb.〉 Gefallen, Freundschaftsdienst, Hilfeleistung ● jmdm. eine \Gefälligkeit, kleine \Gefälligkeiten erweisen
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Ge|fạ̈l|lig|keit, die; -, -en [mhd. gevellekeit]:
1.
a) kleiner, aus Freundlichkeit, Hilfsbereitschaft erwiesener Dienst:
jmdm. eine G. erweisen;
b) <o. Pl.> Bereitschaft zu Gefälligkeiten (1 a):
etw. aus [reiner] G. tun.
2. <o. Pl.>↑ gefällige (2) Art:
die G. der Kleidung, der Formen, des Benehmens.
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Ge|fạ̈l|lig|keit, die; -, -en [mhd. gevellekeit]: 1. a) kleiner, aus Freundlichkeit, Hilfsbereitschaft erwiesener Dienst: jmdm. eine G. erweisen; Christine ... hätte am Morgen angerufen und um diese G. gebeten (Bieler, Mädchenkrieg 229); Ich sehe nicht, wie du uns diese kleine G. abschlagen könntest (Brecht, Mensch 102); b) <o. Pl.> Bereitschaft zu Gefälligkeiten (1 a): etw. aus [reiner] G. tun. 2. <o. Pl.> gefällige (2) Art: die G. der Kleidung, der Formen, des Benehmens.
Universal-Lexikon. 2012.