Fiducia
[lateinisch »Vertrauen«, »Unterpfand«] die, -/...ciae, Treuhand, im römischen Recht eine pfandähnliche Sicherheit, die in das Eigentum des Gläubigers überging und bei Tilgung der Schuld rückgewährt wurde.
Universal-Lexikon. 2012.
Universal-Lexikon. 2012.