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Ei|gen|tü|mer ['ai̮gn̩ty:mɐ], der; -s, -, Ei|gen|tü|me|rin ['ai̮gn̩ty:mərɪn], die; -, -nen:Person, der etwas als Eigentum gehört:
der Eigentümer eines Geschäftes, Hauses, Autos.
Zus.: Alleineigentümer, Alleineigentümerin, Hauseigentümer, Hauseigentümerin, Miteigentümer, Miteigentümerin.
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Ei|gen|tü|mer 〈m. 3〉 jmd., dem das Besitzrecht an einer Sache zusteht, ohne dass er es auszuüben braucht; →a. Besitzer
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Ei|gen|tü|mer , der; -s, -:
jmd., der eine Sache als Eigentum hat:
der [rechtmäßige] E. der Uhr.
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Ei|gen|tü|mer, der; -s, -: jmd., der eine Sache als Eigentum hat: der [rechtmäßige] E. der Uhr, des Grundstücks.
Universal-Lexikon. 2012.