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entwürdigende Behandlung
entwürdigende Behandlung,
 
Straftat, die begeht, wer einen militärischen Untergebenen entwürdigend behandelt (z. B. durch den Befehl, sich vor versammelter Mannschaft herabwürdigend zu bezichtigen) oder ihm böswillig den Dienst erschwert oder eine solche Behandlungsweise fördert oder pflichtwidrig duldet. Strafrahmen: Freiheitsstrafe bis zu 5 Jahren, in besonders schweren Fällen nicht unter 6 Monaten (§ 31 Wehrstrafsgesetz). Wesensgleiche Bestimmungen enthält § 35 österreichische Militärstrafgesetz; eine parallele Vorschrift fehlt im schweizerischen Militärstrafgesetz, doch kennt dieses (Art. 66) den Missbrauch der Befehlsgewalt.

Universal-Lexikon. 2012.