Entschädigungsfonds
[-fɔ̃], gemäß §§ 9-11 Entschädigungsgesetz vom 27. 9. 1994 gebildetes nicht rechtsfähiges Sondervermögen des Bundes, aus dem Entschädigungen nach diesem Gesetz, Ausgleichsleistungen nach §§ 1-3 Ausgleichsleistungsgesetz vom 27. 9. 1994 für enteignete Alteigentümer, Entschädigungen nach dem NS-Verfolgtenentschädigungsgesetz sowie Leistungen aus dem Vertriebenenzuwendungsgesetz erbracht werden. Der Entschädigungsfonds wird vom Bundesamt zur Regelung offener Vermögensfragen auf Weisung und unter Aufsicht des Bundesministeriums der Finanzen verwaltet. Er begibt an Entschädigungs- und Leistungsberechtigte Schuldverschreibungen (geschätztes Ausgabevolumen rund 18 Mrd. DM), die ab 2004 verzinst und in 5 Jahrestranchen eingelöst werden. Die Mittel des Entschädigungsfonds stammen aus Beiträgen der Bundesanstalt für vereinigungsbedingte Sonderaufgaben, aus Finanzvermögen der DDR, Rückflüssen aus dem Lastenausgleich sowie aus Bundeszuschüssen (ab 2004 jährlich 2,4 Mrd. DM). Vermögensgesetz
Universal-Lexikon. 2012.