Durchstrahlungsprüfung,
Verfahren der zerstörungsfreien Werkstoffprüfung, bei dem Werkstoffproben mit Röntgen-, Gammastrahlen (Gammagraphie, Gammastrahlenverfahren) oder Teilchenstrahlen durchstrahlt werden. Die typische Prüfanordnung besteht aus einer Strahlenquelle (z. B. Röntgenröhre oder Radionuklid), die wegen der ionisierenden Wirkung der Strahlung von einem Schutzgehäuse umschlossen sein muss, einer Blende zur Ausblendung des Primärstrahlenbündels, dem zu durchstrahlenden Prüfobjekt sowie einer Anordnung zur Detektion (Nachweis) oder Abbildung der Strahlung (z. B. Röntgenfilm mit Verstärkerfolien). Der Primärstrahl breitet sich stets geradlinig aus und besitzt eine hohe Durchdringungsfähigkeit für die meisten Werkstoffe. Die Schwärzung des Röntgenfilms beziehungsweise das Ausgangssignal des Strahlungsdetektors ist proportional zur Intensität der durchgelassenen Strahlung. Da die Strahlung in Hohlräumen viel weniger absorbiert wird als im umgebenden Werkstoff, können Poren, Lunker und unter günstigen Bedingungen auch Risse gut abgebildet werden. Das Gleiche trifft auf Fremdeinschlüsse zu. Man unterscheidet Radiographie (Abbildung erfolgt auf Röntgenfilm), Radiometrie (Abbildung erfolgt durch Abscannen des Objekts mit einem elektronischen Detektor) und Radioskopie (die Verteilung der Strahlungsintensität wird direkt in ein Monitorbild umgewandelt). Zu den Spezialverfahren der Durchstrahlungsprüfung gehören die Computertomographie mit Röntgen- oder Gammastrahlen und die Neutronenradiographie.
Universal-Lexikon. 2012.