Durchfahrtsrecht,
1) bürgerliches Recht: Recht, ein fremdes Grundstück zum Durchgang (zur Durchfahrt) zu benutzen; kann als Notwegrecht gesetzlich entstehen oder als Dienstbarkeit vereinbart werden. 2) Völkerrecht: Das Durchfahrtsrecht von Schiffen ist besonders bei Meerengen von Bedeutung, die den Status von Küstengewässern (Territorialgewässer) besitzen. Die Dritte UN-Seerechtskonferenz hat 1982 für Meerengen das Recht der Transitpassage geschaffen. (Seerecht)
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Dụrch|fahrts|recht, das: Recht auf Durchfahrt durch ein fremdes Grundstück.
Universal-Lexikon. 2012.