Recht: sachenrechtliche
Einigung, die eine Änderung der Rechtsverhältnisse an einer Sache bewirkt, also eine
Verfügung darstellt;
im Gegensatz dazu begründet ein schuldrechtlicher Vertrag (z. B. ein Kauf) nur Ansprüche, die die Änderung der Rechtsverhältnisse erst herbeiführen sollen.