Bürgereid,
für die Bürger einer mittelalterlichen Stadt die einmalige oder wiederkehrende Verpflichtung zur Einhaltung ihrer Rechts- und Friedensordnung. Die Stadt als Schwurverband beruhte auf Satzung und Willküren (städtische Autonomierechte) als Rechtsquellen, die sie sich selber gab und denen ihre Angehörigen im Bürgereid in oftmals feierliche Weise (Schwörtag, Amts- und Gewerbeeid) Gehorsam versprechen mussten.
Universal-Lexikon. 2012.