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Bewertungsgesetz
Bewertungsgesetz,
 
neben der Abgabenordnung das zweite wichtige Steuergrundgesetz der Bundesrepublik Deutschland, das einheitliche Grundsätze für die geldliche Bewertung von Gütern für alle bundesrechtlich geregelten öffentlich-rechtlichen Abgaben aufstellt, sofern nicht die einzelnen Steuergesetze etwas anderes bestimmen (Bewertungsgesetz vom 16. 10. 1934 in der Fassung vom 1. 2. 1991). Das Bewertungsgesetz regelt vornehmlich die Ermittlung der Einheitswerte. In seinem vierten Teil (§§ 125 ff.) enthält es Vorschriften für die Bewertung von Vermögen in den neuen Bundesländern.

Universal-Lexikon. 2012.