Berufshilfe,
Bezeichnung für die berufsfördernden Leistungen der gesetzlichen Unfallversicherung (§§ 567 ff. RVO, ab 1. 1. 1997 §§ 35-38 SGB VII) zur Rehabilitation. Im Vordergrund stehen Hilfen zur Erhaltung und Erlangung eines Arbeitsplatzes, zu Berufsfindung und Arbeitserprobung, berufliche Anpassung, Fortbildung, Ausbildung und Umschulung. Während der Maßnahmen der Berufshilfe wird Übergangsgeld gewährt.
Universal-Lexikon. 2012.