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bergrechtliche Gewerkschaft
bergrechtliche Gewerkschaft,
 
Bezeichnung für eine (meist rechtsfähige) Personenvereinigung zur Nutzung von Bergwerkseigentum. Den Anteil (Mitgliedschaftsrecht) des einzelnen Gewerken (Mitglied) an der bergrechtlichen Gewerkschaft nennt man Kux. Das Bundesbergsgesetz (Bergrecht) bestimmte die Auflösung der bergrechtlichen Gewerkschaft oder ihre Überführung in andere Rechtsformen zum 1. 1. 1986.

Universal-Lexikon. 2012.