Baunutzungsverordnung,
VO in der Fassung vom 23. 1. 1990 über die bauliche Nutzung der Grundstücke nach Art (z. B. als Wohnbauflächen, gemischte oder gewerbliche Bauflächen, Sonderbauflächen) und Maß (z. B. Geschossflächen-, Grundflächenzahl, Zahl der Vollgeschosse). Die Festlegung im Einzelfall geschieht im Rahmen der Bauleitplanung beim Flächennutzungsplan.
Universal-Lexikon. 2012.