Banditen
[italienisch, eigentlich »Verbannte«, »Geächtete«], Singular Bandit der, -en, ursprünglich Personen, die durch den über sie verhängten Bann (italienisch bando) außerhalb der Gesetze gestellt und dadurch zu Verzweiflungstaten getrieben wurden; dann im engeren Sinn gewerbsmäßige Verbrecher. Die Bezeichnung Banditen (auch Bravi, »die Tapferen«) stammt aus dem spätmittelalterlichen Italien, wo die Häufigkeit der politischen Verbrechen und Verbannungsurteile in den Stadtrepubliken des 13. und 14. Jahrhunderts einen organisatorischen Zusammenschluss der Banditen in förmliche Genossenschaften veranlasste. Im 17. Jahrhundert wurden dort die Straßenräuber und Gauner Banditen genannt.
E. J. Hobsbawm: Die B. (a. d. Engl., 1972).
Universal-Lexikon. 2012.