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Arteriographie
Arteriographie
 
[grapho...] die, -/...'phi |en, röntgenologische Darstellung der Körperschlagadern (Arterien) und ihrer Versorgungsgebiete nach Injektion eines jodhaltigen wasserlöslichen Kontrastmittels entweder direkt in das gewünschte Gefäß (direkte Arteriographie) oder über einen in die darzustellende Region vorgeschobenen Katheter (indirekte Arteriographie). Man erreicht üblicherweise von der Leiste aus unter Durchleuchtungskontrolle fast alle Gefäßprovinzen, z. B. mit filigranen, der Zielregion angepassten Kathetern die Aufzweigungen der Hirnarterien. Mit der Arteriographie können Gefäßveränderungen, Fehlbildungen, Tumoren und Durchblutungsstörungen nachgewiesen und zum Teil behandelt werden (Interventionsradiologie). Je nach Körperregion existieren Spezialbegriffe, z. B. Aortographie (Arteriographie der Körperhauptschlagader). Die Dokumentation erfolgt mittels einer der Blutströmungsgeschwindigkeit angepassten raschen Aufzeichnung über digitale Subtraktionsangiographie oder Bildverstärkerfernsehkette mit Magnetbandspeicherung (früher Röntgenkinematographie und Blattfilmwechsler). Diagnostische Informationen über Blutgefäße können auch (allerdings nicht so exakt wie mit der Arteriographie) mittels Ultraschalldiagnostik, Computertomographie oder Kernspintomographie erzielt werden.

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Ar|te|ri|o|gra|phie, die; -, -n [↑-graphie] (Med.): röntgenographische Darstellung einer Arterie bzw. des arteriellen Gefäßsystems mithilfe eines Kontrastmittels.

Universal-Lexikon. 2012.