Apokrisiar
[griechisch »Überbringer einer Antwort«] der, -s/-e, im Byzantinischen Reich der ständige Vertreter oder Sonderbeauftragte des Papstes, eines Bischofs oder Patriarchen am Kaiserhof in Byzanz oder bei der höheren kirchlichen Instanz, meist ein mit weitgehenden Vollmachten ausgestatteter Diakon. Im weltlichen Bereich war der Apokrisiar u. a. kaiserlicher Gesandter oder nahm Aufgaben in der Militärgerichtsbarkeit wahr. - Im lateinischen Westen wurde das Lehnwort apocrisiarius im frühen Mittelalter auf den obersten Hofgeistlichen oder auf den Kanzler angewendet.
Universal-Lexikon. 2012.