Akademik

Akten
Ạkten
 
[von lateinisch acta »das Verhandelte«], Sammlung von Schriftstücken über einen Vorgang, besonders bei Behörden und Gerichten. Aktenpläne oder (bei den Gerichten) Aktenordnungen sichern die Ordnung, Übersicht und Auffindbarkeit (z. B. durch Aktenzeichen, Abkürzung Az.) in den verschiedenen Aktenbeständen. Die Akten und sonstigen Datensammlungen der Verwaltungen nehmen das Fach- und Dienstwissen der Bürokratie geordnet und planmäßig auf, geschützt durch die Vertraulichkeitspflichten des Beamten- und Dienstrechts, des Verwaltungsverfahrensrechts, des Datenschutzrechts und des Strafrechts. Nach den Vorschriften der Amtshilfe und der Rechtshilfe werden die Akten der Akten führenden Stelle anderen Behörden und Gerichten verfügbar. - Im Verwaltungsprozess sind Behörden zur Vorlage von Akten verpflichtet, soweit dem nicht besondere gesetzliche Gründe entgegenstehen. (Akteneinsicht, Personalakten)
 

Universal-Lexikon. 2012.