Ackerschlepper,
Trạktor, Trecker, wichtigste landwirtschaftliche Maschine mit vielfältigen Funktionen für Feld-, Transport- und Hofarbeiten. Die Einsatzmöglichkeit des Ackerschleppers hängt entscheidend von der Zuordnung und Handhabung der Geräte ab: beim Standardtraktor v. a. heckseitige Anbau-, Anhänge- und Aufsattelgeräte, ferner der Frontlader, vereinzelt auch Dreipunktfrontgeräte und (bei kleinen Ackerschleppern) Seitenmähwerke.
Niedriger Reifenluftdruck (zum Teil unter 1 bar) schont den Boden und ergibt gute Traktion. Geringste Übertragungsverluste zum Gerät ermöglicht die Zapfwelle (Normdrehzahl: 540 und 1 000/min).
Hauptkomponenten des Ackerschleppers: Dieselmotor (oft 4 Zylinder, 50-70 kW Leistung), Fahrantrieb (z. B. bis 24 Gänge für 0,4-40 km/h vorwärts), Heckzapfwellen, zum Teil Frontzapfwelle, hochwertige Bremsen, geräusch- und schwingungsisolierte Kabine (zum Teil klimatisiert), Ackerschlepperhydraulik für Kraftheber, Frontlader, hydraulische Steckdose, Mähbalkenantrieb u. a. Geräte sowie viele Hilfsfunktionen. Als Sonderbauformen des Ackerschleppers gelten: schwerste Zugtraktoren, Front- und Mittelsitztraktoren, Geräteträger, Weinbau- und Plantagentraktoren, Einachstraktoren, Hoflader, Hangtraktoren, Forsttraktoren sowie Ackerschlepper für Entwicklungsländer. Der Ackerschlepper wurde etwa ab 1920 eingesetzt.
K. T. Renius: Traktoren (1985).
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Ạcker|schlep|per, der: in der Landwirtschaft verwendeter Traktor.
Universal-Lexikon. 2012.