Abtreibungsmittel
(Abortiva), Mittel zur Herbeiführung einer Fehlgeburt. Neben den medizinisch erprobten und erlaubten Mitteln gibt es Arzneimittel, Gifte und Kräuter, die von Laien für den versuchten illegalen Abbruch meist durch die Scheide verabreicht werden. Die Verwendung ist strafbar. Zudem kann es zu gefährlichen Nebenwirkungen (z. B. unstillbaren Blutungen, Entzündungen) kommen.
Siehe auch RU-486, Schwangerschaftsabbruch.
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Ạb|trei|bungs|mit|tel, das: Mittel zum Herbeiführen einer Fehlgeburt: Ein Kölner Erzbischof verglich ein A. mit Auschwitz (Tagesspiegel 20. 1. 99, 27); Im Mittelalter wurde sie (= Wermutpflanze) als Geburtshelfer und auch als A. gepriesen (Berliner Zeitung 10. 5. 97, 3); chemische A.
Universal-Lexikon. 2012.